2014 Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.12.2014 – 2 AZR 265/14 Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit - Äußerungen eines Angestellten im Öffentlichen Dienst über Vertreter seines Arbeitgebers während eines Wahlkampfes