Gerechte Beurteilungen in der Bundesverwaltung
Aktuelle Stellungnahme der Bundesregierung: Keine Benachteiligung von weiblichen Beschäftigten sowie von Teilzeitbeschäftigten bei dienstlichen Beurteilungen.
mehr dazu »Aktuelle Stellungnahme der Bundesregierung: Keine Benachteiligung von weiblichen Beschäftigten sowie von Teilzeitbeschäftigten bei dienstlichen Beurteilungen.
mehr dazu »Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 15. März 2016 (17 P 14.2689) seine bisherige Rechtsauffassung zur Weitergabe der Namen der vom betrieblichen Eingliederungsmanagement betroffenen Beschäftigten aufgegeben und sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 4. 9.2012 – 6 P 5.11) ausdrücklich angeschlossen.
mehr dazu »Wenn eine Ehe mit einer Beamtin oder einem Beamten zum Zeitpunkt des Todes nicht mindestens ein Jahr bestanden hat, scheidet ein Anspruch auf Witwengeld für den hinterbliebenen Ehegatten grundsätzlich aus (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG). Die Vermutung für das Vorliegen einer Versorgungsehe konnte jedoch widerlegt werden, so geschehen durch die Richter des VGH Baden-Württemberg mit Urteil vom 15. Juni 2016 (4 S 1562/15).
mehr dazu »Der VGH Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 17. Dezember 2015 (4 S 1211/14) entschieden, dass die dem Grunde nach ruhegehaltfähigen Zeiten einer Ausbildung nicht nur ruhegehaltfähig sind, soweit der Beamte sie ab, sondern auch soweit er sie vor Vollendung seines 17. Lebensjahres durchlaufen hat. Die im nationalen Recht enthaltene Beschränkung auf Zeiten ab der Vollendung des 17. Lebensjahres sei unionsrechtswidrig und deshalb nicht anzuwenden.
mehr dazu »Beschäftigte, die wegen Kinder- oder Pflegezeiten ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit reduziert haben, sollen künftig leichter in eine Vollzeitbeschäftigung zurückkehren können. So die Forderung des DGB mit dem Verweis auf den offenen Punkt im Koalitionsvertrag. Von dieser Weiterentwicklung des Teilzeit- und Befristungsrechts würden vor allem Frauen profitieren. Ob die Änderung noch diese Legislaturperiode umgesetzt wird, ist ungewiss.
mehr dazu »Der gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen, so das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall. Zur vergütungspflichtigen Arbeit zählen auch Bereitschaftszeiten, während derer sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort - innerhalb oder außerhalb des Betriebs - bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen.
mehr dazu »13.11.2024 – Informieren Sie sich über Aktualisierungen in den Premiummodulen Personalvertretungsrecht Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Lesen Sie mehr dazu in unserer Update-Übersicht. mehr dazu
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