Rückkehrrecht zur Vollzeitbeschäftigung

Beschäftigte, die wegen Kinder- oder Pflegezeiten ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit reduziert haben, sollen künftig leichter in eine Vollzeitbeschäftigung zurückkehren können. So die Forderung des DGB mit dem Verweis auf den offenen Punkt im Koalitionsvertrag. Von dieser Weiterentwicklung des Teilzeit- und Befristungsrechts würden vor allem Frauen profitieren. Ob die Änderung noch diese Legislaturperiode umgesetzt wird, ist ungewiss.

Der DGB fordert ein gesetzlich gesichertes Rückkehrrecht auf Vollzeit. Im Koalitionsvertrag sei davon zwar die Rede, vorangetrieben haben Union und SPD die Weiterentwicklung des Teilzeit- und Befristungsrechts aber nicht. Dies sei nun überfällig, so der Gewerkschaftsbund.

Rund 3 Millionen Erwerbstätige in Deutschland möchten mehr arbeiten, insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen. Entsprechend deutlich fällt ihr Wunsch nach einem höheren Arbeitsvolumen aus. So wollen teilzeitbeschäftigte Frauen ihre durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 19,3 um im Schnitt 13,4 Stunden erhöhen, so die Daten des Statistischen Bundesamtes.

Gesetzliches Rückkehrrecht eröffnet Chancen für Beschäftigte und Arbeitgeber

Abteilungsleiterin des DGB, Anja Weusthoff, sieht ein gesetzliches Rückkehrrecht als Gewinn für alle Beteiligten. Viele Frauen hätten den Wunsch in Teilzeit aufzustocken, könnten es aber nicht. Das Recht auf befristete Teilzeit eröffne die Chance, aus einem riesigen Fachkräftepotenzial zu schöpfen. Zudem gäbe es bereits viele geübte Modelle wie die Elternzeit. Arbeitgeber könnten so Fachkräfte gewinnen und halten und so von der hohen Effizienz der Teilzeitbeschäftigten profitieren.

Entgeltlücke zwischen Mann und Frau schließen

Die Weiterentwicklung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sei ein wichtiger Schritt, Frauen und Männern den Einstieg in eine lebensorientierte Arbeitszeit zu ermöglichen, den Fachkräftebedarf zu sichern und die Entgeltlücke zwischen Mann und Frau zu schließen. Doch die Chancen einer baldigen Gesetzesänderung stehen schlecht. Es sei sehr unwahrscheinlich, dass das Gesetz zum Rückkehrrecht von Teilzeit- auf Vollzeitarbeit noch in dieser Legislaturperiode komme, äußerte Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen gegenüber der Berliner Morgenpost. So gäbe es bislang laut Arbeitsministerium lediglich Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf und noch nicht mal einen Referentenentwurf.

Quelle: DGB, Meldung vom 16.08.2016