Gerechte Beurteilungen in der Bundesverwaltung
Aktuelle Stellungnahme der Bundesregierung: Keine Benachteiligung von weiblichen Beschäftigten sowie von Teilzeitbeschäftigten bei dienstlichen Beurteilungen.
01.09.2016 – Der Anteil weiblicher Führungskräfte in Spitzenpositionen der Bundesverwaltung ist noch immer gering. Der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2013 hat gezeigt, dass die Gleichstellungspolitik in Deutschland trotz erheblicher Fortschritte in den letzten Jahren immer noch uneinheitlich ist und verschiedene Maßnahmen isoliert nebeneinander stehen. Trotz des Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG), des Frauenfördergesetzes (FFG) aus dem Jahr 1994 und des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) von 2001 hat sich auch im öffentlichen Dienst des Bundes der Frauenanteil nicht relevant verändert.
Im Bundesgleichstellungsgesetz, das am 1. Mai 2015 in Kraft getreten ist, wurde die sogenannte Frauenquote gesetzlich verankert, um den Anteil von Frauen an entsprechenden Positionen in der Wirtschaft, in der Bundesverwaltung, in den Gerichten des Bundes sowie in Gremien im Einflussbereich des Bundes maßgeblich zu erhöhen. Das Gesetz wurde weitgehend geschlechtsneutral formuliert, sodass stets das Geschlecht gefördert wird, das in den jeweiligen Bereichen benachteiligt ist.
Die Bundesregierung hat sich nun aktuell auch mit der Frage befasst, ob die Gefahr einer Benachteiligung von weiblichen Beschäftigten sowie von Teilzeitbeschäftigten im System der dienstlichen Beurteilung besteht (Drucksache 18/9357).
Die Bundesregierung hat dazu folgendes ausgeführt: „Nach derzeitiger Praxis werde in der Umsetzung darauf hingewirkt, dass keine Benachteiligung von weiblichen Beschäftigten oder Teilzeitbeschäftigten eintritt.“ Im Hinblick auf die Vergabe der Spitzennote entspreche der Anteil der Frauen, an welche die Spitzennote vergeben wurde, in vielen obersten Bundesbehörden etwa dem Anteil der Frauen an den beurteilten Beamten insgesamt bzw. überrage diesen sogar. Die Bundesregierung weist weiter darauf hin, dass generellen geschlechtsspezifischen Maßnahmen durch verschiedene Maßnahmen entgegengetreten werde. So werden die an der Beurteilung mitwirkenden Führungskräfte ausdrücklich auf die Förderung der Gleichstellung und die Verhinderung von Benachteiligungen hingewiesen. An diesen Besprechungen sind die Hausleitung, die Gleichstellungsbeauftragte, der Personalrat und die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen beteiligt. Zudem gibt es Schulungen für Beurteilende. In einzelnen Ressorts finden ergänzend Schulungen statt, bei denen weibliche Beschäftigte lernen, die eigene Position besser durchzusetzen.