22.11.2016 Urteil

Freizeitausgleich für Mehrarbeit

Das Bundesverwaltungsgericht entschied in mehreren Verfahren, für welche Fälle von Mehrarbeit es einen Anspruch auf Freizeitausgleich im Verhältnis „1 zu 1“ gibt. Bei einer Mehrarbeit in Form eines Bereitschaftsdienstes ist ein Ausgleich zu gewähren, bei einer reinen Rufbereitschaft oder bei bloßer Anwesenheit ohne dienstliche Inanspruchnahme jedoch nicht. Ebenso gibt es keine Auslandsbesoldung bei einem Freizeitausgleich, der im Inland beansprucht wird.

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21.11.2016 Urteil

Beamtin verletzt sich auf Toilette: Dienstunfall

Eine Beamtin zog sich eine stark blutende Platzwunde auf der Toilette zu. Ihr Dienstherr lehnte das Ereignis als Dienstfall ab, da es sich um eine private Angelegenheit der Beamtin handle. Zu Unrecht. Den Dienstunfallschutz gibt es auch im Toilettenraum des Dienstgebäudes.

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