Teure Privatfahrt mit Dienstkraftfahrzeug
Ein Beamter hat seinem Dienstherrn Schadensersatz zu leisten, wenn das Dienstkraftfahrzeug durch einen Wildunfall bei einer Privatfahrt ohne dienstliche Genehmigung beschädigt wird.
mehr dazu »Ein Beamter hat seinem Dienstherrn Schadensersatz zu leisten, wenn das Dienstkraftfahrzeug durch einen Wildunfall bei einer Privatfahrt ohne dienstliche Genehmigung beschädigt wird.
mehr dazu »Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats.
mehr dazu »Das Bundesverwaltungsgericht entschied in mehreren Verfahren, für welche Fälle von Mehrarbeit es einen Anspruch auf Freizeitausgleich im Verhältnis „1 zu 1“ gibt. Bei einer Mehrarbeit in Form eines Bereitschaftsdienstes ist ein Ausgleich zu gewähren, bei einer reinen Rufbereitschaft oder bei bloßer Anwesenheit ohne dienstliche Inanspruchnahme jedoch nicht. Ebenso gibt es keine Auslandsbesoldung bei einem Freizeitausgleich, der im Inland beansprucht wird.
mehr dazu »Der Ausschluss von Bewerbern, die älter als 35 Jahre sind, von einem Auswahlverfahren zur Einstellung von Polizeibeamten, die für die Wahrnehmung von Einsatz- und Vollzugsaufgaben vorgesehen sind, ist mit dem Unionsrecht vereinbar.
mehr dazu »Eine Beamtin zog sich eine stark blutende Platzwunde auf der Toilette zu. Ihr Dienstherr lehnte das Ereignis als Dienstfall ab, da es sich um eine private Angelegenheit der Beamtin handle. Zu Unrecht. Den Dienstunfallschutz gibt es auch im Toilettenraum des Dienstgebäudes.
mehr dazu »Die Versorgungsbehörde handelt grob fahrlässig, wenn sie es unterlässt, beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nachzufragen, ob der Beamte eine Rente bezieht oder ein Rentenanspruch besteht.
mehr dazu »13.11.2024 – Informieren Sie sich über Aktualisierungen in den Premiummodulen Personalvertretungsrecht Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Lesen Sie mehr dazu in unserer Update-Übersicht. mehr dazu
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