Betriebliche Altersversorgung statt Gesamtversorgung
Die vom Arbeitgeber veranlasste formularmäßige Umstellung von einer Gesamtversorgung auf eine betriebliche Altersversorgung unterliegt einer AGB-Kontrolle. In einem aktuellen BAG-Urteil lag jedoch keine unangemessene Benachteiligung für den Arbeitnehmer vor, weshalb seine Klage auf Erteilung einer Versorgungszusage letztinstanzlich abgewiesen wurde.
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