Bundesregierung hebt Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig auf
Mit Wirkung vom 02. Februar 2023 hat die Bundesregierung die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben. Die Abschaffung dieser arbeitsrechtlichen Corona-Schutzvorschrift erfolgt zeitgleich mit dem Verzicht auf die Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr.
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