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HPVG-Novelle in Kraft

Das novellierte Hessische Personalvertretungsrecht ist am 5. April im Gesetzes- und Verordnungsblatt Hessen verkündet worden. Die Regelungen sind damit – ohne Übergangsfrist – am 6. April 2023 in Kraft getreten.

Der Beitrag Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes fasst die Neuerungen zusammen.

Das Innenministerium Hessen stellt als Arbeitshilfe eine Synopse mit einer Gegenüberstellung HPVG 1988 / HPVG 2023 [PDF] samt Gesetzesbegründung zur Verfügung:

Das Live-Webinar des Walhalla Fachverlages am 11. Mai 2023 informiert über die Vielzahl an Neuerungen:
PVG-Novelle: Das ist neu im Hessischen Personalvertretungsrecht | WALHALLA Fachverlag

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