Keine Anwendung der Arbeitszeitverordnung für Richter
Richter haben keinen Anspruch auf Einrichtung eines Lebensarbeitszeitkontos und auf Gutschrift von Zeitguthaben, da die entsprechenden rechtlichen Vorgaben (hier: Hessische Arbeitszeitverordnung) für sie nicht gelten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 12. Januar 2023 entschieden (Az. 2 C 22/21).
mehr dazu »