Morgens bin ich immer müde, aber abends werd ich wach
Ein Beamter kommt innerhalb von vier Jahren an 816 Tagen zu spät zum Dienst und wird daraufhin entlassen. Zu Unrecht, wie das BVerwG findet. Ein Ausgleich der Fehlzeiten durch abendliche Längerarbeit ist deshalb trotzdem nicht erlaubt.
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