Einigung in der TVöD-Tarifrunde erzielt
Auf Basis des Schlichterspruchs gelang den Tarifpartnern der Durchbruch, womit die Beschäftigten bei Bund und Kommunen neben einem Inflationsausgleich mindestens 340 Euro mehr ab 1. März 2024 erhalten.
Kompromiss in vierter Verhandlungsrunde erreicht
Am Abend des 22. April 2023 verständigten sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) und die Arbeitgeberseite (Bundesministerium des Innern und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände – VKA) auf einen neuen Tarifvertrag.
Vorausgegangen war die Einsetzung einer Schlichtungskommission, die in der ersten Aprilhälfte einen Vorschlag erarbeitete. Dieser wurde nun angenommen und besteht aus zwei wesentlichen Komponenten, nämlich einer Inflationsausgleichszahlung und einer Erhöhung der Tabellenentgelte ab 1. März 2024. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend ab 1. Januar 2023.
Inflationsausgleich
Die Tarifvertragsparteien verständigten sich auf einen „Tarifvertrag Inflationsausgleich“, der zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise betragen soll.
Im Juni 2023 erhalten Beschäftigte eine Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro, die sich am Stichtag 1. Mai 2023 in einem Arbeitsverhältnis befinden und an mindestens einem Tag im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 einen Entgeltanspruch haben.
Zusätzlich zu den Gehältern von Juli 2023 bis Februar 2024 wird eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 220 Euro geleistet.
Der sich so ergebende Gesamtbetrag von insgesamt 3.000 Euro ist steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei und stellt kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar.
Erhöhung der Tabellenentgelte
Zum 1. März 2024 werden die Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent angehoben. Sofern keine Erhöhung um 340 Euro erzielt wird, beträgt der Erhöhungsbetrag insgesamt 340 Euro.
Tarifliche Zulagen, bei denen eine Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden zum 1. März 2024 um 11,5 Prozent erhöht.
Eine Besonderheit wurde für Beschäftigte vereinbart, die in Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen arbeiten: Zur Bindung von Fachkräften und zur Deckung des Personalbedarfs kann von den bestehenden Regelungen derart abgewichen werden, dass ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweggewährt werden kann.
Hochrechnung der neuen Entgelttabellen
Obwohl es noch einige Zeit dauern wird, bis die Entgelterhöhung in Kraft tritt, werfen wir schon einmal einen Blick in die Zukunft:
Die redaktionell hochgerechnete Entgelttabelle für die kommunalen Pflegekräfte finden Sie hier [PDF].
Auszubildende, Studierende, Praktikanten und Praktikantinnen
Die Ausbildungs-, Studierenden- und Praktikantenentgelte werden zum 1. März 2024 um 150 Euro erhöht. Die Zahlungen für den Inflationsausgleich betragen im Juni 2023 620 Euro und von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro.
Die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden nach dem TVAöD wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Bewertung der Tarifpartner
Bundesinnenministerin Nancy Faeser zeigte sich froh, unter den schwierigen Bedingungen einen Tarifabschluss erreicht zu haben. Sie betonte die spürbare Entlastung für die Beschäftigten, die sich zügig im Portemonnaie bemerkbar machen würde.
Karin Welge, Verhandlungsführerin seitens der VKA, stellte zwar klar, dass es sich mit der zusätzlichen Belastung für die Kommunen um 13 Milliarden Euro um den teuersten Tarifabschluss aller Zeiten handle. Mit der Laufzeit von 24 Monaten gäbe es jedoch Planungssicherheit und das Ergebnis stärke die Attraktivität des öffentlichen Dienstes.
Frank Werneke, Verhandlungsführer für ver.di, hob weitere positive Aspekte hervor, wie den Verzicht der Arbeitgeberseite auf die Sonderopfer für Beschäftige im Gesundheitsbereich und bei den Sparkassen, die ursprünglich im Raum standen. Allerdings habe der Kompromiss seiner Ansicht nach auch Schwächen, wie die lange Laufzeit und die späte tabellenwirksame Erhöhung.
dbb-Chef Ulrich Silberbach dankte seinen Mitgliedern für den Einsatz bei den Warnstreiks und Protestaktionen, die damit auch zu den spürbaren Einkommenszuwächsen beigetragen haben. Für ihn sei aber die Einkommensrunde erst dann beendet, wenn das Ergebnis der Tarifeinigung zeit- und inhaltsgleich auf den Bereich Besoldung und Versorgung des Bundes übertragen ist.