Novelliertes Sächsisches Personalvertretungsrecht
Mit dem „Fünften Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes“ (GVBl. Nr. 8 vom 29.7.2024) ist das SächsPersVG umfassend geändert worden. Die Neuerungen traten überwiegend am 20. Juli 2024 in Kraft; einige Bereiche gelten erst ab 1. Januar 2025.
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