BPersVG neu – Ausgewählte Themen kurz erläutert
Das neue Bundespersonalvertretungsgesetz wurde im Gesetzblatt vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614) verkündet. Es trat am Tag nach der Verkündung, also am 15. Juni 2021, in Kraft und löst das bisherige Gesetz ab.
In einer Abfolge von Einzelbeiträgen werden einzelne Änderungen genauer betrachtet.
Die Beiträge der Serie
Jetzt kostenfrei lesen:
- Der „Beschäftigtenbegriff“ (04.06.2021)
- Wahlalter, Wahlrechtsvorschriften (14.06.2021)
Als Abonnent lesen:
- Übergangsmandat und Restmandat (21.06.2021)
- Neue Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (28.06.2021)
- Teilfreistellungen (05.07.2021)
- Videokonferenzen, elektronische Möglichkeiten (12.07.2021)
- Einvernehmliche Fristabsprache (19.07.2021)
- Beteiligungsverfahren (26.07.2021)
- Neue Mitwirkungstatbestände (02.08.2021)
- Reaktionspflicht der Dienststelle auf Initiativanträge (09.08.2021)
- Wegweisende Gerichtsentscheidungen, die nach der Novelle BPersVG noch Bestand haben (16.08.2021)
- Erfreuliche Veränderungen für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (08.09.2021)
Grundschulungen zum BPersVG neu
Die Termine unserer Grundschulung zum PBersvG neu finden Sie hier.