BAG zum Verfall von Urlaubsansprüchen
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass der Verfall von Urlaub in der Regel nur eintreten kann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen. Er muss ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen haben, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraumes erlischt.
mehr dazu »