Bundespersonalvertretungsgesetz: Seehofer kündigt Reform an
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat sich in einem Interview zur geplanten Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) geäußert und konkrete inhaltliche Punkte wie Regelungen zum Übergangspersonalrat oder zur Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte genannt.
Es ist in die Jahre gekommen – das Bundespersonalvertretungsgesetz. Eine Novelle wurde in den vergangenen Jahren mehrmals diskutiert und gefordert, nun scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat in einem Interview mit dem dbb magazin (Juni 2018 – 69. Jahrgang) angekündigt, das aus dem Jahre 1974 stammende Regelwerk zu novellieren. Das Vorhaben geht zurück auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD und soll nach dem Willen von Horst Seehofer jetzt zügig in Angriff genommen werden.
Der Minister hat für die beabsichtigte Novellierung bereits konkrete Beispiele genannt. So wäre es aus seiner Sicht sachgerecht, eine Regelung zu einem sogenannten Übergangspersonalrat zu schaffen, um personalratslose Zeiten zu vermeiden, wenn durch „Fusionen“ neue Dienststellen entstehen. Darüber hinaus soll nach seiner Auffassung die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte, der – wie die Arbeitsgemeinschaft der Personalräte der obersten Bundesbehörden – bisher nur ein informelles Dasein beschieden war, als Gremium gesetzlich verankert werden.
Bei allen Reformüberlegungen sieht Seehofer aber auch die Notwendigkeit, die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Letztentscheidungsrecht der parlamentarisch verantwortlichen Entscheidungsträger zu berücksichtigen.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Stephan Mayer, hat diese Eckpunkte auf dem Bundesvertretertag des Verbandes der Beschäftigten oberer und oberster Bundesbehörden (vbob) vor Kurzem in einem Redebeitrag bekräftigt.
Die Zeit für Gespräche und Verhandlungen drängt – von März bis Mai 2020 sind turnusmäßige Personalratswahlen im Bund. Spätestens Ende 2019 muss deshalb das novellierte Gesetz stehen.
Wir halten Sie hier auf www.fokus-personalvertretungsrecht.de über die geplante Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetz auf dem Laufenden!