Coronatests im Betrieb – was zu beachten ist
Am Dienstag, 13. April 2021, hat das Bundeskabinett die Testpflicht für Unternehmen beschlossen. Die Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde im Bundesanzeiger vom 15. April 2021 veröffentlicht und tritt am 20 April 2021 in Kraft. Damit sollen Infektionen schnell erkannt und Corona-Ausbrüche verhindert werden.
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