Sachsen-Anhalt: Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung in der Pandemie
Auch das Land Sachsen-Anhalt hat sich auf die Schwierigkeiten, die die Corona-Pandemie mit sich bringt, eingestellt und das „Gesetz zur Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung“ erlassen.
Gerade in der Pandemie sind in den Verwaltungen oft personelle und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Personalräte müssen auch in der Situation arbeitsfähig sein.
Durch die nicht absehbare weitere Entwicklung der Verbreitung von SARS-CoV-2 soll die Personalvertretung die Durchführung von Präsenzsitzungen der Personalräte während der Pandemie vermeiden. Sitzungen und notwendige Beschlussfassungen von Personalräten werden im Jahr 2021 dadurch sichergestellt, dass Beschlüsse des Personalrates auch mittels Umlaufverfahren oder in einer Video- oder Telefonschaltkonferenz gefasst werden können.
Das Gesetz zur Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.