Urlaubsanspruch bei „Kurzarbeit Null“
Auch für kommunale Arbeitgeber im öffentlichen Dienst besteht über den „Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID)“ die Möglichkeit Kurzarbeit für Beschäftigte während der Coronavirus-Krise festzulegen. Aber reduziert sich der Urlaubsanspruch bei „Kurzarbeit Null“?
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