Weitere Komponenten des Tarifkompromisses

Die Tarifpartner haben sich auf eine Anhebung der Jahressonderzahlung, einen weiteren Urlaubstag und eine freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit geeinigt.

Erhöhung der Jahressonderzahlung

Die Tarifeinigung vom 6. April 2025 sieht ab dem Kalenderjahr 2026 eine Erhöhung der Jahressonderzahlung vor:

Für Beschäftigte des Bundes steigt sie für die Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 95 Prozent, für die Entgeltgruppen 9a bis 12 auf 90 Prozent und für die Entgeltgruppen 13 bis 15 auf 75 Prozent eines Monatsgehalts.

Im Bereich der Kommunen kommt es zu einer Vereinheitlichung der Jahressonderzahlung auf 85 Prozent. Für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 8 im Bereich der Krankenhäuser bzw. Pflege- und Betreuungseinrichtungen beträgt sie künftig 90 Prozent eines Monatsgehalts.

Umwandlung der Jahressonderzahlung und Zusatzurlaubstag

Die Tarifpartner haben sich geeinigt, dass ab dem Kalenderjahr 2026 Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freien Tagen umgewandelt werden können. Für Beschäftigte an kommunalen Krankenhäusern und Pflege- und Betreuungseinrichtungen ist diese Umwandlung nicht vorgesehen.

Ab dem Kalenderjahr 2027 erhalten die Beschäftigten einschließlich der Auszubildenden, dual Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten einen zusätzlichen Tag Erholungsurlaub.

Freiwillige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit

Das Einigungspapier sieht die Möglichkeit vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf freiwilliger Basis eine Arbeitszeit von bis zu durchschnittlich 42 Stunden pro Woche vereinbaren können.

Die Erhöhungsstunden sind keine Überstunden und gelten nur für einen Zeitraum von 18 Monaten, wobei eine einvernehmliche Verlängerung vorgesehen ist. Ferner kann die Vereinbarung von jedem Teil aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Die Tabellenentgelte steigen mit der erhöhten Zeit entsprechend. Zudem sind für die Erhöhungsstunden Zuschläge vorgesehen, deren Höhe in den Entgeltgruppen 1 bis 9b bei 25 Prozent und in den Entgeltgruppen 9c bis 15 bei 10 Prozent des auf die Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe liegt.

Arbeitszeitkonto

Es ist vorgesehen, dass auf betrieblicher Ebene durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden kann. Das eingebrachte Wertguthaben kann für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit oder für Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden.

Evaluation der neuen Regelungen

Die Regelungen zur freiwilligen Verlängerung der Arbeitszeit, der zusätzliche Urlaubstag ab 2027 sowie die Möglichkeit zur Umwandlung der Jahressonderzahlung können gemeinsam frühestens zum 31. Dezember 2029 gekündigt werden. Davor werden die Tarifpartner die neu eingeführten Regelungen evaluieren.