TVöD SuE Tarifrunde startet am 25. Februar 2022

Die Tarifrunde für Erzieher, Sozialassistenten, Sozialpädagogen in Kitas und Erziehungseinrichtungen und weiteren pädagogischen Mitarbeitern startet demnächst.

Nach der ausgesetzten Tarifrunde im März 2020 war zunächst der Januar 2022 für die Tarifrunde vorgesehen. Nun hat man sich auf den Februartermin geeinigt.

Im Fokus: Tätigkeitsmerkmale

Anders als bei anderen Tarifverhandlungen geht es hier jedoch nicht primär um eine Erhöhung des Entgelts, sondern um die Tätigkeitsmerkmale bei der Eingruppierung.

Derzeit hat der TVöD SuE in den Entgeltgruppen S 2 bis S 18 sechs Stufen. Jeder Entgeltgruppe werden eine bestimmte Berufsgruppe und Tätigkeitsmerkmale zugeordnet.

Ringen um Lösung

Die Gewerkschaften fordern eine Aufwertung zahlreicher Berufsgruppen und einen besseren Gesundheitsschutz für die Beschäftigten.

  • So will die GEW eine Verbesserung der Eingruppierungsmerkmale, v. a. durch

     –  Eingruppierung der Tätigkeit der Kinderpflege/Sozialassistenzen in die EG S 4
     –  Reguläre Eingruppierung der Erzieher/innen die EG S 8b
     –  Abbildung der pädagogischen Tätigkeiten im offenen Ganztag

  • Die Eingruppierung der Beschäftigten im Bereich der Sozialarbeit soll verbessert werden, indem vergleichbare Studienniveaus gleichgestellt werden; neue Merkmale für die Schulsozialarbeit sollen aufgeführt werden
  • Für Tätigkeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und in der Leitungstätigkeit sollen weitere Merkmale ab EG S 17 eingeführt werden
  • Die Stufenlaufzeiten sollen an die allgemeinen Regelungen und Öffnung der Stufen 5 und 6 für alle Entgeltgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst angepasst werden
  • Die Eingruppierung der Kita-Leitungen soll den vorhandenen Anforderungen entsprechen
  • Es sollen Stellvertretende Leitungen verbindlich vorgesehen werden ein Mindesteingruppierung in die EG S 11a bestimmt werden.
  • Die Bedingungen sollen den gesetzlichen Anforderungen durch das Bundesteilhabegesetz gerecht werden, durch z. B.

     –   Aufnahme der Berufsbezeichnungen Arbeitserzieher/in, geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) und der Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung mit Sonderpädagogischer Zusatzausbildung (FAB mit SPZ)
      –   Eingruppierung der Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung und pädagogischer Qualifikation in die EG S 8b
      –   Bessere Bewertung der Tätigkeit Beschäftigten im handwerklichen Erziehungsdienst durch Eingruppierung in die EG S7
      –   Berücksichtigung der Tätigkeit der Schulassistenz/Schulbegleitung sowie weiterer Assistenztätigkeiten und Eingruppierung entsprechend dem Anforderungsprofil
      –   Umbenennung der monatlichen Heimzulage in eine Zulage Wohnen und Erhöhung auf 150,00 Euro
      –   Regelungen zur Vergütung während der Ausbildung zur Heilerziehungspflege (HEP)

  • Zudem soll es einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung für alle Beschäftigten geben
  • Die Qualität der Arbeit soll verbessert und eine Entlastung der Beschäftigten erreicht werden durch:

     –  Ausdehnung der Vorbereitungszeit, um mehr Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu haben
     –  Einführung von Entlastungstagen durch ein Konsequenzenmanagement

  • Auch die Berufstätigkeit und der bei anderen Trägern erworbenen Berufserfahrung soll künftig anerkannt werden

Die Arbeitgeberseite, der VKA, lehnt eine so umfangreiche Aufwertung der Beschäftigtengruppen ab.  Die geforderten höheren Eingruppierungen dieser Beschäftigten würden dann in der Folge zu höheren Entgelten, und damit zu großen Personalkostensteigerungen führen.

Quelle: GEW (https://www.gew.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=119068&token=f94906e5bb1862f4b61c2f5b005f99f2ef366724&sdownload=&n=Flugblatt-SuE-Forderungen.pdf); Presseinformation VKA (220211_PM_VKA_VKA lehnt undifferenzierte Aufwertungen im Sozial- und Erziehungsdienst ab.pdf)