TV-L-Tarifrunde 2017 der Länder

2017 stehen vielen Branchen wieder Tarifverhandlungen bevor. Die Tarifforderungen der Gewerkschaft in der nächsten TV-L-Einkommensrunde werden Ende 2016 festgelegt. Die Tarifverhandlungen sollen Ende des Jahres starten.

Die Gremien des dbb haben geplant am 14. Dezember 2016 zur Forderungsfindung zusammenzutreten, zuvor solle es wieder so genannte Branchentage mit Beschäftigten vor Ort geben, „die als aktuelles Stimmungsbarometer dienen“, so der dbb Vize und Fachvorstand Tarifpolitik Willi Russ.

Insgesamt laufen von Ende 2016 bis Ende 2017 die Einkommenstarifverträge für rund 11,4 Millionen Beschäftigten aus. Wann in welchem Bereich verhandelt wird ergibt der tarifliche Kündigungsterminkalender, den das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zusammengestellt hat.

Besonders im Fokus steht 2017 die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder TV-L (ohne Hessen). Kündigungstermin hierfür ist der 31. Dezember 2016. Der Kündigungstermin für den Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst des Landes Hessen ist der 31. März 2017, dort arbeiten rund 51.800 Angestellte. Ende Juni folgt dann der Tarifvertrag im Nahverkehr des Landes Berlin. Dort arbeiten rund 13.000 Beschäftigte.

Der Beamtenbund dbb, vertreten durch dbb Vize und Fachvorstand Tarifpolitik Willi Russ, und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider in dessen neuer Funktion als Vorsitzender, fanden sich Anfang September zu einem ersten Gespräch über die nächste Einkommensrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder zusammen.

Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anfang 2017 werden insgesamt fast drei Millionen Beschäftigte betroffen sein: Rund 800.000 Arbeitnehmer der Länder (ohne Hessen), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie etwa 2,2 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, „um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten“, betonte dbb Tarifvorstand Russ.

Über den Stand der Tarifverhandlungen halten wir Sie in unserem Fachportal Fokus Personalvertretungsrecht aktuell auf dem Laufenden.