TV-L: Tarifeinigung erzielt
Am 29. November 2021 gelang der Durchbruch bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder. Neben einer einmaligen Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (für Auszubildende: 650 Euro) werden zum 1. Dezember 2022 die Entgelte um 2,8 Prozent erhöht.
Abschluss in Pandemiezeiten
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Arbeitgeberseite haben sich in der dritten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Tarifpartner waren sich dabei der außergewöhnlichen Umstände bewusst, in der die Gespräche stattfanden.
Das spiegelt auch das Eckpunktepapier wider, das im Wesentlichen nur eine Erhöhung der Entgelte und Zulagen regelt. Von weiteren strukturellen und/oder bedeutsamen Änderungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder wurde abgesehen.
Corona-Sonderzahlung
In dem ausverhandelten Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung ist die Durchführung der einmaligen Entgeltleistung festgehalten worden, die spätestens bis zum März 2022 ausbezahlt werden soll. Beschäftigte, die unter den TV-L fallen, erhalten 1.300 Euro zusätzlich. Für Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten und dual Studierende der Länder beträgt die Höhe der Sonderzahlung 650 Euro.
Diese Unterstützung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise ist steuerfrei und stellt kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar.
Erhöhung der Entgelte
Die Gehälter nach den Entgelttabellen werden zum 1. Dezember 2022 linear um 2,8 Prozent erhöht.
Ebenso werden zum 1. Dezember 2022 die Vergütungen für Auszubildende, dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten angehoben. Auszubildende nach dem TVA-L BBiG, dual Studierende in einem Ausbildungsteil nach dem TVA-L BBiG und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten monatlich 50 Euro mehr.
Um 70 Euro monatlich werden die Entgelte für Auszubildende nach dem TVA-L Pflege und dem TVA-L Gesundheit sowie für dual Studierende in einem Ausbildungsteil nach dem TVA-L Pflege und dem TVA-L Gesundheit erhöht.
Überproportionale Lohnverbesserungen im Krankenhausbereich
Bereits zum 1. Januar 2022 werden diverse Zulagen für Beschäftigte im Gesundheitsdienst angepasst. Die Universitätsklinikzulage und die (dynamische) Pflegezulage werden auf 140 Euro monatlich, die Intensivzulage und die Infektionszulage auf 150 Euro monatlich angehoben.
Für Beschäftigte im Krankenhausbereich werden die Wechselschichtzulage auf 150 Euro monatlich und die Schichtzulage auf 160 Euro monatlich erhöht.
Eine monatliche Zulage in Höhe von 70 Euro erhalten weitere Berufsgruppen an Universitätskliniken wie Diätassistenten, Ergotherapeuten, Logopäden, (zahn-)medizinische Fachangestellte und medizinisch-technische Assistenten.
Eingruppierung: Vorerst Alles beim Alten
Zum Auftakt der diesjährigen Tarifrunde kündigte die TdL an, mit den Gewerkschaften über die Bewertung des Arbeitsvorgangs zu verhandeln. Bei den Gesprächen über dieses Rechtskonstrukt der Entgeltordnung hätte eine Neugestaltung der Eingruppierungsregeln erfolgen können, die sich auf die Gehaltshöhe der Beschäftigten ausgewirkt hätte.
Die Gewerkschaften blockierten diese Gespräche von vornherein, da sie Einkommensverluste für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befürchteten. Da die TdL in dieser Angelegenheit ohnehin schon vor dem Bundesverfassungsgericht klagt, kam man überein, die gerichtliche Entscheidung abzuwarten und erst dann weitere Beratungen zu erforderlichen Anpassungen in der Entgeltordnung aufzunehmen.
Reaktionen der Verhandlungspartner
Reinhold Hilbers, Finanzminister aus Niedersachsen und Verhandlungsführer der TdL, bezeichnete die Einigung als gutes und verantwortungsvolles Ergebnis. Damit seien verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Haushalte für die kommenden 24 Monate geschaffen worden.
ver.di-Vorsitzende Frank Werneke bezeichnete die Einigung als ein in weiten Teilen respektables Ergebnis, das ein weiterer Zwischenschritt auf den Weg zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen sei.
dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach betonte in einer ersten Stellungnahme, dass der Anschlag auf die Eingruppierung der Beschäftigten abgewehrt werden konnte. Hinsichtlich der Gehaltssteigerungen meinte er zwar, dass es für einen konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst mehr gebraucht hätte, diese Erkenntnis aber bei den Arbeitgebern gefehlt hätte.
Übertragung auf den Beamtenbereich
Für die Beamtinnen und Beamte bei den Ländern und in den Kommunen soll das Ergebnis vom 29. November 2021 zeit- und inhaltsgleich übernommen werden. Ausnahme hiervon ist Hessen, das bereits eigenständige Verhandlungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes geführt hat.
Das vereinbarte Paket hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2023.
Alle Informationen, praktische Arbeitshilfen zum Tarifrecht sowie die redaktionell hochgerechneten Entgelttabellen finden Sie hier: Tarifrunde der Länder 2021