Tarifrunde Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2018

Am 18. April haben sich die Vertragsparteien der Tarifrunde TVöD Bund und Kommunen 2018 geeinigt. Neben einer stufenweisen Entgelterhöhung erhalten die Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe 6 eine Einmalzahlung von 250,- Euro. Hier lesen Sie mehr zur Einigung und deren Auswirkungen im Überblick.

Die Tarifverhandlungen hatten Ende Februar 2018 in Potsdam begonnen. Anfang Februar hatten die beteiligten Gewerkschaften ihre Forderungen präsentieren.

Nach über 40 Stunden am Verhandlungstisch haben sich die Tarifparteien auf einen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst geeinigt. Die Gehälter werden in drei Stufen erhöht:

ab 1. März 2018 um 3,19 %
ab 1. April 2019 um 3,09 %
ab 1. März 2020 um 1,06 %

Beschäftigte bis Entgeltgruppe 6 erhalten zudem eine Einmalzahlung von 250,- Euro. Statt der geforderten Laufzeit von 12 Monaten hat der vereinbarte Tarifvertrag eine Laufzeit von 30 Monaten.

Die Kosten dieses Tarifvertrages belaufen sich für den Bund laut Innenminister Horst Seehofer auf rund 2,2 Milliarden Euro. VKA-Präsident Thomas Böhle bezifferte die Kosten für die Kommunen auf 7,5 Milliarden Euro für die gesamte Laufzeit.

Am 15. und 16. April startete die dritte und letzte Verhandlungsrunde. Im Vorfeld hatten Arbeitsgruppen die Aufgabe, die Möglichkeiten auszuloten. Erst im Anschluss trafen sich dbb-Vorsitzender Ulrich Silberbach, ver.di-Chef Frank Bsirske, Innenminister Horst Seehofer und der Präsident des kommunalen Arbeitgeberverbands VKA, Thomas Böhle, zu weiteren Gesprächen. Zu einer endgültigen Einigung kam es dann aber erst nach weiteren Verhandlungsstunden am 18. April.

Im Vorfeld der letzten Runde war es deutschlandweit zu massiven Warnstreiks im öffentlichen Dienst gekommen, um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen. Die Auswirkungen der Streiks bekamen nicht nur die Arbeitgeber zu spüren, sondern intensiv auch die Bürgerinnen und Bürger. Bei der Kundgebung am Frankfurter Flughafen erklärte Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik beim dbb beamtenbund und tarifunion: „Hier sieht man eindrucksvoll, wie vielfältig und bedeutsam der öffentliche Dienst ist.“ Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatte die in den letzten Wochen stattgefundenen Warnstreiks als „irrelevant für den laufenden Verhandlungsprozess“ zurückgewiesen.

Die beteiligten Parteien

Die Seite der Angestellten wird durch den dbb beamtenbund und tarifunion und ver.di vertreten. Die Arbeitgeberseite wird durch das Bundesinnenministerium sowie durch die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) vertreten. Die VKA regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes.

Verhandelt wurde über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sowie über die Tarifverträge, die mit dem TVöD unmittelbar zusammenhängen. Das Ergebnis der Tarifverhandlungen wird später auf die Bundesbeamten übertragen − bei Kommunalbeamten erfolgt die Besoldung auf Grundlage des jeweiligen Landesrechts. Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 1,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 145.660 Arbeitnehmer des Bundes und 1.278.075 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.915 Beamte, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll.