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Tarifeinigung erzielt

Die Gehälter der Beschäftigten von Bund und Kommunen steigen zum 1. April 2025 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro, und zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent.

Übernahme des Schlichterspruchs

Am 6. April 2025 gelang in der vierten Verhandlungsrunde der Durchbruch im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen.

Die Arbeitgeberseite (Bundesinnenministerium sowie die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände – VKA) und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion) haben die Empfehlung der Schlichtungskommission vom 28. März 2025 übernommen.

Steigerung der Entgelte

Die Tabellenentgelte werden ab dem 1. April 2025 um 3 Prozent bei einem Mindestbetrag von 110 Euro angehoben. Zum 1. Mai 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung von 2,8 Prozent.

Tarifliche Zulagen, für die eine Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden zum 1. April 2025 um 3,11 Prozent und zum 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent erhöht.

Die Laufzeit der Einigung erstreckt sich auf 27 Monate, also bis zum 31. März 2027. Danach werden die Gewerkschaften in neue Gespräche mit Bund und VKA eintreten.

Hochrechnung der neuen Entgelttabellen

Die redaktionell hochgerechneten Entgelttabellen für die Beschäftigten des Bundes finden Sie hier.

Die redaktionell hochgerechneten Entgelttabellen für die Beschäftigten der Kommunen finden Sie hier.

Die redaktionell hochgerechneten Entgelttabellen für die Pflegekräfte finden Sie hier.

Die redaktionell hochgerechnete Entgelttabellen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder finden Sie hier.

Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit

Zum 1. Juli 2025 wird die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit auf 200 Euro, im Bereich der Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen auf 250 Euro angehoben.

Die Zulage für ständige Schichtarbeit wird zum 1. Juli 2025 auf 100 Euro erhöht. Es ist beabsichtigt, dass nach dem 31. Dezember 2026 die vorgenannten Zulagen dynamisch ausgestaltet werden, also bei allgemeinen Entgeltanpassungen um einen festgelegten Prozentsatz erhöht werden.

Änderungen für Nachwuchskräfte

Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten werden ab dem 1. April 2025 um 75 Euro und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro erhöht.

Die Tarifpartner haben sich zudem verständigt, die Übernahmeregelungen der Auszubildenden und dual Studierenden neu zu gestalten. Wenn sie ihre Abschlussprüfung mindestens mit der Gesamtnote „Befriedigend“ abgeschlossen haben, werden sie bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im Anschluss an die Ausbildung bzw. das Studium in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, sofern eine freie und besetzbare Stelle bzw. ein freier und zu besetzender Arbeitsplatz vorhanden ist.

Werden im Aufgabenbereich auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen, ist für die Übernahme Voraussetzung, dass die betreffende Person durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennt.

Bewertung der Tarifpartner

Nach Aussage der geschäftsführenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser sei man bei den Verhandlungen an die Grenze dessen gegangen, was bei schwieriger Haushaltslage noch verantwortbar sei. Die Kosten des Tarifabschlusses liegen bei rund 1,94 Milliarden Euro allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes.

Für Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA, sichere der Tarifkompromiss die Handlungsfähigkeit der kommunalen Arbeitgeber und schaffe gleichzeitig attraktive Arbeitsbedingungen für die Tarifbeschäftigten.

ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke dankte den zehntausenden Kolleginnen und Kollegen, die an den Warnstreiks teilgenommen hatten. Sie hätten dadurch beigetragen, dass ein Tarifergebnis mit prozentualen Einkommenssteigerungen oberhalb der zu erwartenden Preissteigerungsrate erreicht werden konnte.

Für Volker Geyer, Verhandlungsführer für den dbb, gehe es nun darum, den Tarifkompromiss zeit- und inhaltsgleich sowie systemgerecht auf den auf den Beamtenbereich des Bundes zu übertragen. Die Entscheidung obliegt der künftigen Bundesregierung.