Studienbedingungen für duales Hebammenstudium in kommunalen Kliniken erstmals tarifiert

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), ver.di und dbb haben am 11. Januar 2022 den Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im kommunalen öffentlichen Dienst abgeschlossen und darin Regelungen zu Studienentgelt, Jahressonderzahlung und Zulagen getroffen.

Tarifvertrag rührt noch aus Tarifergebnis 2020

Die VKA kam mit dem Tarifabschluss ihrer Verhandlungszusage aus der Tarifrunde 2020 nach, wonach Verhandlungen über die Studien- und Ausbildungsbedingungen der Studierenden im dualen Hebammenstudium aufgenommen werden sollten.

Inhaltliches

Der Tarifvertrag sieht auf Basis des Hebammengesetzes Regelungen zum berufspraktischen Studienteil des dualen Hebammenstudiums in kommunalen Einrichtungen vor.

Ab dem 1. Januar 2022 beträgt das monatliche Studienentgelt 1.490 Euro, ab dem 1. April 2022 steigt es auf 1.515 Euro. Die dual Studierenden erhalten 30 Tage Urlaub pro Jahr und Zusatzurlaub bei Schichtarbeit; Kosten für Familienheimfahrten werden monatlich einmal übernommen.

Außerdem haben die dual Studierenden Anspruch auf Fahrtkostenerstattung bei Studienmaßnahmen außerhalb der verantwortlichen Praxiseinrichtung, auf vermögenswirksame Leistungen, auf Jahressonderzahlung und auf betriebliche Altersvorsorge.

Geltungsdauer

Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft und kann frühestens zum 31. Dezember 2023 gekündigt werden.