Öffentlicher Dienst in Hessen: 3,9 Prozent mehr Beamte und Richter 2015 in den Ruhestand versetzt
Die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Hessen belief sich am 1. Januar 2016 auf 85.050 Personen. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, stieg die Zahl um 2.455 Personen bzw. 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2014. Im Vergleich zum 1. Januar 2006 nahm die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sogar um 18,3 Prozent zu.
Das öffentlich-rechtliche Alterssicherungssystem lässt sich auf drei Aspekte hin näher betrachten:
- nach der Art der Versorgungsbezüge
- nach dem Grund für den Eintritt des Versorgungsfalls
- nach dem Beschäftigungsbereich
Art der Versorgungsbezüge
Zu den Versorgungsbezügen gehören Ruhegehalt (Pension), Witwen-/Witwergeld sowie Waisengeld. Die größte Gruppe der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger waren mit 78 Prozent bzw. 66.580 Personen die Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger. Ihre Zahl nahm im Jahresvergleich um 2.470 Personen (3,9 Prozent) gegenüber dem Vorjahr zu. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Witwengeld blieb mit 17.070 fast konstant. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Waisengeld ging geringfügig um 25 Personen (1,6 Prozent) auf 1.395 zurück. 2.735 (63,5 Prozent) der in den Ruhestand gewechselten Beamtinnen und Beamten waren ehemals im Schuldienst tätig.
Grund für den Eintritt des Versorgungsfalls
Wegen Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze wurden 1.295 (30,1 Prozent) Personen in den Ruhestand versetzt. 1.475 (34,2 Prozent) Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter gingen in Pension gemäß der allgemeinen Antragsaltersgrenze. Dazu gehörten insbesondere diejenigen, die die Möglichkeit in Anspruch nahmen, ab dem 65. Lebensjahr und bei 45 Dienstjahren auf Antrag abschlagsfrei in Pension zu gehen. Bei 510 (11,9 Prozent) der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger war Dienstunfähigkeit der Grund für den Pensionseintritt, bei 485 (11,3 Prozent) die Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung und bei 375 (8,8 Prozent) die besondere Altersgrenze bei Vollzugsdienst und Feuerwehr.
Beschäftigungsbereich
Von den insgesamt 85.050 Versorgungsempfängern waren 70.870 (83,3 Prozent) beim Land beschäftigt, 10.280 (12,1 Prozent) im Kommunalbereich, 2.240 (2,6 Prozent) in den Hochschulen (und kommunalen Versorgungseinrichtungen) und 1.660 (2,0 Prozent) im Bereich der Sozialversicherungsträger.
Begriffserläuterungen
Empfängerinnen und Empfänger von Ruhegehalt: Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten und Reichsarbeitsdienstführer im Ruhestand, ehemalige Angestellte und Arbeiterinnen/Arbeiter mit beamtenrechtlicher Hauptversorgung.
Empfängerinnen und Empfänger von Witwen-/Witwergeld: Hinterbliebene von im Dienst Verstorbenen und von verstorbenen Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfängern und von Bediensteten, die zum Zeitpunkt ihres Todes Anspruch auf Ruhegehalt oder Ruhelohn hatten (einschl. Hinterbliebenenversorgung von eingetragenen Lebenspartnern mit gesetzlicher Grundlage).
Empfängerinnen und Empfänger von Waisengeld: Hinterbliebene Kinder von verstorbenen Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger sowie von Bediensteten, die zum Zeitpunkt ihres Todes Anspruch auf Ruhegehalt oder Ruhelohn hatten, soweit sie Waisengeld in Höhe von 12 Prozent (Halbwaisen), 20 Prozent (Vollwaisen) oder 30 Prozent (Unfallwaisen) des Ruhegehalts/Ruhelohns erhalten.