Neues zu Personalräteschulungen – Kostenerstattung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
Nach In-Kraft-Treten des neuen Bundespersonalvertretungsgesetzes ist es erforderlich geworden das Rundschreiben zur Kostenerstattung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sowie die hierfür notwendigen Freistellungen nach § 46 Abs. 6 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) vom 28. April 2008 (GMBl. S. 406) neu zu fassen.
Nicht nur die Rechtsgrundlagen haben sich im BPersVG geändert. Auch die Neugestaltung, die Erweiterung der Aufgabenstellung, sowie der Rechte der Personalvertretung und das neu gestaltete Gesetz selbst machen einen geänderten Schulungsanspruch erforderlich. Das neue moderne Personalvertretungsrecht ist aus Sicht des Gesetzgebers „in die Zeit gestellt“ und mit Nachhaltigkeitsaspekten wie Gesundheitsschutz und Familienfreundlichkeit ausgestattet worden.
Dies gilt umso mehr als nach Abklingen der der pandemischen Lage ein erhöhter Anspruch an Präsenzveranstaltungen entstehen wird. Andererseits werden aber sicher auch webbasierende Ansätze bestehen bleiben. Auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sowie der Instanzgerichte muss zu einer Neudefinition führen.
Der Handlungsbedarf und -druck ist da. Eine Überarbeitung des Rundschreibens nach nunmehr § 54 Abs. 1 BPersVG durch das zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) steht an. Sicher wird dies bezüglich der Kosten in enger Abstimmung auch mit dem Bundesministerium der Finanzen erfolgen.
Eckpunkte einer Neufassung könnten sein:
- Objektive und die subjektive Erforderlichkeit
- Ersatzmitglieder
- Zweiten Grundschulung – Wissen vertiefen
- Spezialschulung
- Weitere Bildungsvarianten
- Formen von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
- Kosten der Veranstaltung
Wir halten Sie hier auf dem Laufenden. Wir rechnen mit einer Bekanntgabe des neuen Rundschreibens im GMBl. in wenigen Wochen, denn der Schulungsdruck ist enorm hoch.
Unmittelbar nach Veröffentlichung informieren wir Sie hier. Sie finden neben dann neben dem Rundschreiben auch erste Fachinformationen für die Praxis auf FOKUS Personalvertretungsrecht..
Über den Autor
Helmuth Wolf, eigenständiges Mitglied im dozenten.team. Dozent, Autor, Berater. Bundesweit schult und berät er regelmäßig Personalräte, Personalverantwortliche sowie Wahlvorstände und verfügt so über eine umfassende Erfahrung in der täglichen Anwendung des Personalvertretungsrechts. Er ist Autor und Mitbegründer des fokus-personalvertretungsrecht.de.
Fachliteratur und Seminare für den Personalrat
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- Grundschulung Personalvertretungsrecht Bund nach § 54 Abs. 1 BPersVG
- Aufbauschulung BPersVG: Beteiligungsrechte rechtssicher und kompetent wahrnehmen
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