Mindestlohn steigt zum 01. Januar 2017 auf 8,84 Euro

Nach Beschluss der Mindestlohnanpassungsverordnung durch das Bundeskabinett wird die gesetzliche Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro je Zeitstunde angehoben.

Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016. Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 1. Januar 2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Sie wird dies nun alle zwei Jahre tun. Die Mindestlohnkommission prüft für ihren Beschluss, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung. Weitere Informationen zur Arbeit und zu den Mitgliedern der Mindestlohnkommission enthält die Internetseite www.mindestlohn-kommission.de.

Die Bundesregierung hat beschlossen, die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung durch die Mindestlohnanpassungsverordnung für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich zu machen. Damit erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro. Die Bundesregierung kann von der vorgeschlagenen Höhe des Mindestlohns nicht abweichen.

Der Entwurf der Verordnung wurde mit der Begründung und dem Beschluss der Mindestlohnkommission im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die betroffenen Verbände hatten damit Gelegenheit, den Beschluss zu prüfen und Stellung zu nehmen.

Quelle: Pressemitteilung des BMAS v. 26.10.2016