Teil I: Die Entgeltgruppen 5 bis 9a
Gründliche Fachkenntnisse (Entgeltgruppe 5) (Eingruppierung TV-L)
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Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse (Entgeltgruppe 6) (Eingruppierung TV-L)
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Die Entgeltgruppe 7 (Eingruppierung TV-L)
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Die selbstständigen Leistungen ab Entgeltgruppe 8 (Eingruppierung TV-L)
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