Teil I: Die Entgeltgruppen 1 bis 4
Einfachste Tätigkeiten (Entgeltgruppe 1) (Eingruppierung TV-L)
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Einfache Tätigkeiten (Entgeltgruppe 2) (Eingruppierung TV-L)
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Die eingehende fachliche Einarbeitung (Entgeltgruppe 3) (Eingruppierung TV-L)
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Schwierige Tätigkeiten (Entgeltgruppe 4) (Eingruppierung TV-L)
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