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Versorgungsrecht
Versorgung
Anzuwendendes Bundesrecht
Aus dem Gesetz zur Überleitung des Beamtenversorgungsrechts ergeben sich die weiterhin für Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter geltenden bundesrechtlichen Vorschriften mit dem Rechtsstand vor der Förderalismusreform (31.8.2006).
- BKV: Berufskrankheiten-Verordnung [in der am 31. August 2006 geltenden Fassung]
- HeilvfV: Heilverfahrensverordnung [in der am 31. August 2006 geltenden Fassung]
- Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes [in der am 31. August 2006 geltenden Fassung]