Thüringer Personalvertretungsgesetz: Umfangreiche Änderungen in Kraft
Zum 8. Juni 2019 ist das Thüringer Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Die Positionen der Personalvertretungen und der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte werden gestärkt. Weitere Schwerpunkte der Novellierung betreffen das aktive und passive Wahlrecht sowie die Amtszeit der Personalräte.
Das Beteiligungsverfahren der Personalvertretungen wird vor allem durch zwei Punkte auf eine qualitativ höhere Stufe gestellt: Zum einen wird nun auch in den Fällen der eingeschränkten Mitbestimmung die Anrufung der Einigungsstelle ermöglicht, wenn zwischen oberster Dienstbehörde und Hauptpersonalrat keine Einigung zustande kommt. Zum anderen gibt es bei der Beteiligung bei Abordnungen und Versetzungen nunmehr anstelle des Antragserfordernisses eine verpflichtende Beteiligung der Personalvertretungen.
Beim Recht der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (ARGE HPR) auf Abstimmung von Angelegenheiten, die für die Beschäftigten von allgemeiner Bedeutung sind und über den Geschäftsbereich einer obersten Landesbehörde hinausgehen, werden bislang bestehende Beteiligungslücken geschlossen: Die bestehenden Rechte werden durch neue Anhörungsrechte ergänzt.
Umfangreiche Änderungen gibt es in den Bereichen der Wahlberechtigung und der Wählbarkeit: Künftig erhalten alle Beschäftigten einer Dienststelle mit der Vollendung des 16. Lebensjahres die Wahlberechtigung für die Personalratswahlen. Die Wahlberechtigung wird bereits ab dem Zugang zur Dienststelle gewährt. Hinsichtlich der Wählbarkeit zur Personalvertretung ist künftig eine dreimonatige Zugehörigkeitsdauer zum Geschäftsbereich einer obersten Dienstbehörde ausreichend.
Die Amtszeit der Personalvertretungen und analog die der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte auf fünf Jahre verlängert. In der Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz ist die Möglichkeit geschaffen worden, Bekanntmachungen des Wahlvorstands elektronisch mittels der in der Dienststelle üblicherweise genutzten Informations- und Kommunikationstechnik vorzunehmen.