Digitalisierungstarifvertrag für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesverwaltungen
Mit dem Tarifvertrag wollen die Tarifpartner die Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung in einer sich durch die Digitalisierung verändernden Arbeitswelt zukunftssicher machen.
Lange Verhandlungen gingen voraus
Nach zwei Jahren Verhandlung haben sich das Bundesinnenministerium, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Digitalisierungstarifvertrag Bund geeinigt, der unter anderem Regelungen zur Qualifizierung und Entgeltsicherung beinhaltet.
Der Digitalisierungstarifvertrag kommt immer dann zum Tragen, wenn es in Folge von Digitalisierung zu wesentlichen Änderungen der Arbeitsplatzanforderungen oder Arbeitsplatzbedingungen kommt.
Anspruch auf Digitalisierung und Entgeltsicherung
Im Falle von durch Digitalisierung veränderten Arbeitsprozessen soll der Tarifvertrag durch Bestimmungen zu Qualifizierung und Entgelt sowie zum mobilen Arbeiten den Beschäftigten die notwendige Sicherheit geben.
Fällt infolge der Digitalisierung die bisher ausgeübte Tätigkeit eines Beschäftigten weg oder ist aufgrund von Digitalisierungsmaßnahmen eine Einarbeitung in eine neue Tätigkeit erforderlich, besteht ein Anspruch auf Qualifizierung. Auf er anderen Seite sind die Beschäftigten verpflichtet, an der Qualifizierung mitzuwirken.
Eine Entgeltsicherung erfolgt, wenn die neue Tätigkeit mit einem geringeren Tabellenentgelt verbunden ist als die bei der früheren Tätigkeit der Fall war.
Zudem konnten sich die Tarifpartner auf eine Mobilitätszahlung sowie auf Rahmenregelungen für mobile Arbeitsformen einigen.
Inkrafttreten, Übertragung auf Länder und Kommunen
Der Digitalisierungstarifvertrag tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Er gilt für rund 126.000 Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesverwaltungen unmittelbar.
Nach Meinung des dbb könnte er beispielhaft auch für Länder und Kommunen sein. Hier wurde angeboten, mit beiden zeitnah dazu Verhandlungen aufzunehmen.