Bürgerversicherung für Beamte? Aus für die Beihilfe?

Der dbb beamtenbund und tarifunion lehnt die derzeit diskutierte Einführung einer einheitlichen Bürgerversicherung ab und spricht sich für die Beibehaltung des beamtenrechtlichen Beihilfesystems aus.

SPD, Grüne und Linke wollen eine einheitliche Bürgerversicherung durchsetzen, sind sich aber noch nicht einig, wie diese konkret aussehen könnte. Die Bürgerversicherung wäre das Ende der bisherigen Sonderrolle für Beamte, Selbständige und gut verdienende Angestellte. Der dbb beamtenbund und tarifunion sprach sich bei einem Fachgespräch der Grünen-Bundestagsfraktion am 19. September 2016 in Berlin deutlich gegen eine derartige Systemänderung aus.

Beamtenrechtliche Beihilfe alternativlos

Der Erhalt des eigenständigen Beihilfesystems für Beamte und Richter sei alternativlos. Klare Worte des dbb Vize und Beamtenvorstand Hans-Ulrich Benra. Im Rahmen eines Fachgesprächs mit der Grünen-Bundestagsfraktion am 19. September 2016 in Berlin machte er die Position des Beamtenbundes deutlich. „Wer die Systemfrage stellt, muss gleichzeitig eine Antwort auf die Frage haben, was durch das neue System überhaupt verbessert wird“, so Benra und stellte mit Blick auf alternativ diskutierte Versicherungsmodelle, insbesondere die so genannte Bürgerversicherung, klar: „Das wäre absolutes Neuland und zudem aufgrund der föderalisierten Beamtenrechtskompetenzen unkalkulierbar. Für Experimente ist die Zahl der Betroffenen viel zu groß.“

Beihilfesystem ökonomisch sinnvoll

Der dbb lehne die Einführung einer einheitlichen Bürgerversicherung daher strikt ab, ergänzte Benra. „Nicht, weil die Beamten lieber privat versichert bleiben möchten, sondern weil das Beihilfesystem mit dem beamtenrechtlichen Fürsorgeprinzip eng verwoben und zudem ökonomisch sinnvoll ist, weil es nur für Gesundheitsaufwendungen eintritt, die auch tatsächlich anfallen.“ Wer sich von Modellen wie der Bürgerversicherung eine Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung erhoffe, liege falsch, so Benra: „Wenn der Kreis der Versicherten auf die Beamten ausgeweitet wird, erwachsen aus den zusätzlichen Einnahmen doch auch zusätzliche Leistungsansprüche.' Und die Dienstherrn würden zwar um ihre Beihilfe entlastet, müssten jedoch dann einen wie auch immer ausgestalteten Arbeitgeberanteil aufbringen. Aus Sicht des dbb sei das Beihilfesystem über die gesamte Laufzeit eines Beamten betrachtet das kostengünstigste Modell zum Management der Gesundheitskosten.

Gleichwohl strukturelle Reformen notwendig

Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass auch das Beihilfesystem struktureller Reformen bedürfe, betonte Benra und nannte als Beispiele eine Optimierung der Abrechnungsverfahren und Lösungen für individuelle Versicherungskonstellationen. „All dies kann aber innerhalb der bestehenden und sehr gut funktionierenden Systeme Beihilfe und private Krankenversicherung erfolgen, ohne diese im Grundsatz in Frage zu stellen“, so der dbb Vize.

Grundprinzip der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht

Das beamtenrechtliche Beihilfesystem umfasst die Aufwendungen des Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen. Die Leistungen ergänzen die Eigenvorsorge der Beamten, die über eine private Krankenversicherung abgedeckt und aus den laufenden Bezügen zu bezahlen ist. Die Leistungen der Beihilfe erfolgen im Gegensatz zum grundsätzlichen Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung als Kostenerstattung: Der Beamte erhält eine Rechnung als Privatpatient, begleicht diese und bekommt die beihilfefähigen Aufwendungen entsprechend dem Beihilfebemessungssatz vom Dienstherrn erstattet. Die Zuzahlungsregelungen orientieren sich für den Bereich des Bundes an den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Beamte können auch freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten, wo sie jedoch den Beitrag zu hundert Prozent selbst leisten müssen - einen vergleichbaren Arbeitgeberanteil gibt es für sie nicht.

Quelle: dbb newsletter 061/2016 vom 20.09.2016, dbb Pressemitteilung