Bundestag novelliert Bundespersonalvertretungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes“ beschlossen.
BPersVG zuletzt 1974 reformiert
Die Novelle, des zuletzt im Jahr 1974 reformierten Bundespersonalvertretungsgesetzes ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.
Mit der nun vorliegenden Novelle soll die Basis für ein modernes Personalvertretungsrecht des Bundes gelegt werden, Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretungen optimiert und die Mitsprache der Beschäftigten in wichtigen Bereichen gestärkt werden.
Hervorzuheben ist die Digitalisierung der Personalratsarbeit: mit der Durchführung von Personalratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenzen werden moderne Sitzungsformate für die Personalratsarbeit nutzbar. Künftig könnten Beteiligungsverfahren rein elektronisch erfolgen. Ressortübergreifende Abstimmung zu Digitalisierungsprozessen wird durch die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte ermöglicht.
Flexible Arbeitsmodelle
Die Novelle ermöglicht überdies die Mitsprache der Personalvertretungen bei flexiblen Arbeitszeiten und mobilem Arbeiten, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und bei Privatisierungen.
Übergangspersonalräten sollen dafür sorgen, dass die Beschäftigteninteressen bei Umstrukturierungen von Behörden sichergestellt werden.
Änderungsanträge
Änderungsantrag gab es in der Sitzung noch zu folgenden Punkten:
- Das herkömmliche Zugangsrecht der Gewerkschaften sollte durch ein elektronisches Zugangsrecht ergänzt werden. Dabei soll den Gewerkschaften das Recht eingeräumt werden, im Intranet der Dienststelle mit den Beschäftigten durch Hyperlinks auf ihre Informationsangebote zu verweisen. Dieses Recht solle auch den Arbeitgebervereinigungen zustehen.
- Prinzipiell finden Personalratssitzungen grundsätzlich unter physischer Anwesenheit der Mitglieder vor Ort stattfinden. In diesem Zusammenhang wollte man eine Konkretisierung der Voraussetzungen erreichen, wonach die Sitzung abweichend davon auch mittels Video- oder Telefonkonferenz einschließlich internetbasierter Anwendungen stattfinden kann. Außerdem sollten teilnahmeberechtigte Personen zugeschaltet werden können oder die Sitzung soll ausschließlich als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden.
- Zulässig sein solle auch die Doppelmitgliedschaft in der Jugend- und Auszubildendenvertretung und im Personalrat, damit junge Menschen leichter an die Aufgaben des Personalrats herangeführt werden.
Völlige Neustrukturierung
Insgesamt hat das „neue BPersVG“, mit dem das alte abgelöst wird, eine neue Struktur und Systematik. Einzelne Abschnitte, Paragrafen oder Teile werden verschoben, neu geordnet oder neu zugeordnet und erhalten neue Bezeichnungen.
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