Bundesregierung hebt Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig auf
Mit Wirkung vom 02. Februar 2023 hat die Bundesregierung die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben. Die Abschaffung dieser arbeitsrechtlichen Corona-Schutzvorschrift erfolgt zeitgleich mit dem Verzicht auf die Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr.
Ursprünglich sollte die Verordnung noch bis 07. April 2023 gelten. Doch das Corona- Infektionsgeschehen hatte sich zuletzt derart entspannt, dass Erleichterungen für Arbeitnehmer- und -geber geboten erschienen. Nach Verlautbarung der Bundesregierung habe die Corona-Arbeitsschutzverordnung in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnte eine große Zahl von Ansteckungen in den Betrieben verhindert sowie Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden. Unter anderem verpflichtete die jetzt aufgehobene Verordnung die Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen im Rahmen eines betrieblichen Hygienekonzeptes wie
- Umsetzung der AHA+L-Regel an den Arbeitsplätzen und Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte
- Angebote von Homeoffice
- Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichten
- zur Unterstützung der Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Impfangeboten beizutragen.
Solche Schutzmaßnahmen können nach Bekundung des Bundeskabinetts in einzelnen Betrieben auch über den 02. Februar 2023 sinnvoll sein. Doch sind Arbeitgeber und Beschäftigte nunmehr aufgerufen, eigenverantwortlich zu bestimmen, ob und in welchem Maße sie für ihren Betrieb weiterhin Regelungen zum Infektionsschutz treffen wollen. Hierbei sind die Informations- und Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte zu beachten.
Die besonderen corona-spezifischen Vorsichtsmaßnahmen für Einrichtungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben jedoch in Kraft.
Unser Autor:
Gerd Tiedemann, eigenständiges Mitglied im dozenten.team, Regierungsdirektor a.D.(Diplom-Verwaltungswirt); ehem. Ortsamtsleiter (sog. „Stadteilbürgermeister“) Hamburg-Finkenwerder sowie Dezernent Bürgerservice im Bezirksamt Hamburg-Mitte, Dozent mit den Themenschwerpunkten Arbeits- und Tarifrecht, Personalvertretungsrecht¸ Kommunikationstechniken, Vermittlung mediativer Kompetenzen, Konfliktmanagement, Moderation von Klausurtagungen für Personalräte und Personalverantwortliche