11. Forum Personalvertretungsrecht: Personalrat 4.0 – Startklar?
Wie digital ist die Öffentliche Verwaltung in Deutschland? Wie ändern sich die Arbeitsbedingungen für Beamte und Angestellte? Und welche neuen Anforderungen ergeben sich für Personalräte und Personalrätinnen daraus? Diese und weitere Fragen diskutierten die Teilnehmer auf dem 11. Forum Personalvertretungsrecht, das am 03. und 04. April in Berlin stattfand. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung vom dbb Beamtenbund und Tarifunion sowie der dbb Akademie.
Zahlreiche Fachvorträge zeigten anschaulich auf, wie der digitale Wandel die Arbeit des Personalrats beeinflusst. Prof. Dr. Däubler (Universität Bremen, Fachbereich Rechtswissenschaft) erläuterte in seinem Vortrag „Daheim und unterwegs – entgrenzte Arbeit zwischen Selbstausbeutung und Selbstverwirklichung“ verschiedene Spielarten der Digitalisierung wie beispielsweise mobiles Arbeiten, Home-Office oder den E-Mail-Empfang außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Ergänzend dazu zeigte er anhand der arbeits- und personalvertretungsrechtlichen Regelungen die Handlungsmöglichkeiten auf, die sich für die Personalvertretung ergeben. Grundsätzlich sollte der Personalrat in Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung den Abschluss einer Dienstvereinbarung anstreben, wenn es um neue oder veränderte Arbeitsbedingungen geht. In einem der ebenfalls stattfindenden Fachforen wurden anschließend die Ergebnisse der jüngst fertiggestellten Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ des Bundesministeriums des Inneren vorgestellt.
Prof. Dr. Jutta Rump von der Hochschule Ludwigshafen (Leiterin des Instituts für Beschäftigung und Employability) ging ihrerseits in ihrem Vortrag „Digitalisierung und die Konsequenzen jenseits der Technik. Was Betriebs- und Personalräte heute für morgen wissen sollten“ nochmals auf die Digitalisierung im Sinne einer sozialen Transformation ein. Sie betonte, dass verschiedene Faktoren für Veränderungen von Arbeitsplätzen und -prozessen sorgen und nannte unter anderem den hohen Innovationsdruck auf der einen sowie den enormen Kostendruck auf der anderen Seite. Mit dem Wissen, dass die Digitalisierung nur ein Thema von vielen ist, forderte sie die anwesenden Personalrätinnen und Personalräte auf, den Diskurs zu prägen und das Mitbestimmungsrecht aktiv wahrzunehmen.
Ähnlich argumentierte Rita Jenewein. Die Diplom-Psychologin ist als Beraterin auf den Gebieten der Betrieblichen Gesundheitsförderung, Personal- und Organisationsentwicklung tätig. Eindrucksvoll schilderte sie die Auswirkungen der modernen Arbeitswelt auf Körper und Psyche. Die digitale Entwicklung erfordere Anpassungen im Bereich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Den anwesenden Teilnehmern empfahl sie vor allem, schon vorhandene Dienstvereinbarungen laufend an neue Prozesse und Arbeitsabläufe – Stichwort mobiles Arbeiten – anzupassen.
Prof. Dr. Tino Hebeler von der Universität Trier (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft) informierte in seinem Vortrag konkret darüber, dass jegliche Form von Big-Data-Maßnahmen der Mitbestimmung durch den Personalrat unterliegen. Ausschlaggebend ist die Frage, ob eine objektive Eignung zur Überwachung vorliegt. Nicht maßgeblich ist hingegen, ob mit einer geplanten Maßnahme, z. B. der Einführung von Telekommunikationsmedien, eine tatsächliche Überwachung der Beschäftigten stattfinden wird oder soll.
Im Fachforum „Aktenzeichen E… gelöst! Optimale Personalratsbeteiligung bei Verhaltens- und Leistungskontrolle“ forderte Peter Ansorge, Leiter der Beratungsstelle Informationstechnik und Arbeitssystemgestaltung an der Universität Bremen die Personalrätinnen und Personalräte auf, eine Auditorenrolle zu übernehmen, um frühzeitig und kontinuierlich an Maßnahmen beteiligt zu sein. In diesem Zusammenhang sollte ein Revisionshandbuch geführt werden. Bei komplexen technischen Vorgängen und Fragestellungen sollte in jedem Fall ein Experte zur Unterstützung herangezogen werden.
Wie die modernen Kommunikationsmedien den Alltag der Personalvertretung prägen, wurde im Fachforum „Vom schwarzen Brett zu Social Media – Der Personalrat als „Follower“ der Beschäftigten?“ deutlich. Die Teilnehmer diskutierten die Fragestellung, ob der Personalrat einen eigenen Facebook- oder YouTube-Auftritt betreiben darf. Einerseits gab es rechtliche Bedenken. Andererseits wäre der Kontakt zu den Beschäftigten auf allen verfügbaren Kanälen unerlässlich.
Die Vielfalt der Themen und Fragestellungen zeigte deutlich, wie wichtig der Austausch und damit Veranstaltungen wie das Forum Personalvertretungsrecht sind.